Bitte bestimmen Sie zunächst, ob Sie Ihre Geldzuwendung als Zustiftung oder in Form einer Spende einbringen wollen. Warum Zustiftungen für die Bürgerstiftung Waiblingen wichtig sind und warum es sinnvoll ist, Ihre Geldzuwendung, beispielsweise auf dem Überweisungsträger, entsprechend zu bezeichnen, erklären wir im Folgenden:
Zustiftungen erhöhen dauerhaft das Vermögen der Bürgerstiftung Waiblingen, da sie in vollem Umfang dem Stiftungskapital zugeführt werden. Allein die Erträge daraus sichern, dass die Stiftung ihre satzungsgemäßen Zwecke nachhaltig verwirklichen kann.
Spenden dagegen müssen zeitnah ausgegeben werden. Sie fließen grundsätzlich in den laufenden Haushalt der Stiftung und dienen nicht der Erhöhung des Stiftungskapitals.
In beiden Fällen können Sie Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen. Die Bürgerstiftung stellt Ihnen die entsprechende Bescheinigung aus. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Adresse mit.
Wir beraten Sie gern und freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen. Sie erreichen uns per
Telefon 07151 5001-219
Fax 07151 5001-446
E-Mail buergerstiftung@waiblingen.de
Sie wollen spenden oder stiften?
Hier sind unsere Bankverbindungen:
Volksbank Stuttgart eG
IBAN: DE07 6009 0100 0420 0410 01
Kreissparkasse Waiblingen
IBAN: DE96 6025 0010 0015 0034 56